Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG hat keinen Makler beauftragt und verkauft provisionsfrei
Objekt
Das unregelmäßig geschnittene Grundstück ist im hinteren grenzseitigen Bereich mit einem Garagentrakt (Maße: ca. 21 m * 5 m) bebaut.
Alle weiteren Aufbauten stehen im Eigentum des derzeitigen Nutzers und sind von diesem mit Vertragsende zu beseitigen. Der Vertrag ist kurzfristig kündbar.
Die vorhandene Einfriedung steht teilweise nicht auf der eigentlichen Grundstücksgrenze.
Geltendes Planungsrecht stellt § 34 Abs. 1 BauGB dar. Bei einer Neubebauung sind ebenfalls die Planungsvorgaben des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes XVIII-33 zu berücksichtigen.
Planungsziel ist die Ausweisung als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO (z.B. Hotelnutzung, Sport- und Freizeitzentrum, Wohnnutzung etc.). Tankstellen und Gartenbaubetriebe sollen ausgeschlossen werden.
Zur Abstimmung des konkreten Bauvorhabens empfehlen wir die Rücksprache mit dem Amt für Planen und Genehmigen. Ansprechpartnerin ist Frau Tanz, Telefon 90295 3563. Sprechzeiten der Planungsbehörde in der Storkower Straße 97, 10407 Berlin: Dienstag von 9:00-12:00 Uhr Donnerstag von 15:00-18:00 Uhr
Erschliessung
Das Grundstück ist über die Rennbahnstraße erschlossen. Medienseitig liegen alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen in der Straße an.