Ombudsmann

Der Liegenschaftsfonds Berlin vertritt eine klare Position für die unbedingte Einhaltung von Gesetzen und Regeln im geschäftlichen Verkehr und gegen jede Art von Regelverletzung, insbesondere gegen jede Form von Korruption. Der Liegenschaftsfonds wird Hinweise auf strafbare Gesetzesverletzungen, insbesondere Hinweise auf Korruption, nachhaltig verfolgen.
Mitarbeiter der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG sowie der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG können sich jederzeit an ihre Vorgesetzten, an die Rechtsabteilung, an den Compliance Beauftragten oder auch direkt an die Geschäftsführung wenden, wenn sie Hinweise auf Straftaten, insbesondere Korruption, oder auf schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten geben können. Der Liegenschaftsfonds wird dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter, die solche Hinweise geben, deswegen in keiner Weise Nachteilen ausgesetzt werden.
Mitarbeiter und auch Personen außerhalb des Liegenschaftsfonds wie Mitarbeiter von Geschäftspartnern, die einen solchen Hinweis geben können, aber dem Liegenschaftsfonds ihre Identität nicht offenbaren wollen, haben auch die Möglichkeit, sich vertraulich an den vom Liegenschaftsfonds bestellten Ombudsmann für Korruptionsprävention, Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank, zu wenden. Der Ombudsmann nimmt Hinweise vertraulich entgegen und leitet sie nur dann an den Liegenschaftsfonds weiter, wenn der Hinweisgeber dem Ombudsmann das ausdrücklich erlaubt. Die Weiterleitung kann auch anonymisiert erfolgen.
Zu den Aufgaben des Ombudsmanns für Korruptionsprävention gehört nicht die Entgegennahme von Beschwerden in allgemeinen Vertragssachen oder Vergabesachen, soweit nicht ein konkreter Verdacht strafbaren Handelns, insbesondere ein Korruptionsverdacht, besteht.
Mit der Bestellung des Ombudsmanns für Korruptionsprävention will der Liegenschaftsfonds ein deutliches Zeichen setzten, dass Gesetzesverletzungen und insbesondere Korruption nicht geduldet werden. Zugleich soll potentiellen Hinweisgebern eine Möglichkeit gegeben werden, auf einen verdachtsbegründenden Sachverhalt hinzuweisen, ohne ihre Identität offenbaren zu müssen.
Der Ombudsmann RA und FAStR Dr. Rainer Frank ist wie folgt zu erreichen:
Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz
Dr. Frank Dr. Müller Dr. Auffermann
Potsdamer Platz 8 in 10117 Berlin
Telefon: 030 31 86 85 58 (nur für Hinweisgeber Liegenschaftsfonds)
Telefon: 030 31 86 85 3 (allgemeine Kanzleirufnummer)
Telefax: 030 31 85 85 55
E-Mail: ombudsmann-liegenschaftsfond@fs-pp.de oder ombudsmann@fs-pp.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www. ombudsmann-liegenschaftsfonds.fs-pp.de